Verfolgungsgründe

Statue eines SA-Mannes als mittelalterlicher Roland vor dem Rathaus Fürstenwalde

Verfolgungsgründe

Die nationalsozialistische Rassenideologie teilte Menschengruppen in „Rassen“ ein und schrieb ihnen ein biologisch charakte­ris­tisches Erbgut zu, welches sich in ty­pischen, negativen Verhaltensweisen und im Lebens­wandel äußern sollte. Hiermit wurden Jüdin­nen und Juden als die wichtigste feindliche „Rasse“ und gleich­zeitig als Be­drohung der selbsternannten „arischen Herrenrasse“ definiert.

Die Zugehörigkeit zur jüdischen Religions­ge­meinschaft spielte in diesem Zusammen­hang keine Rolle. Alleine die familiäre Herkunft war ausschlag­gebend. So galten auch zum Christentum konvertierte oder säkulare Juden und Jüdinnen als Feinde. Nur in sogenannten Mischehen mit „Ariern“ Verheiratete waren zunächst vor Depor­tation geschützt. Doch sie und ihre Ehe­partner*innen wurden als Per­so­nen herab­gewürdigt, in ihrer Erwerbs­tätig­keit einge­schränkt und durch allerlei Vor­schrif­ten in ihrer Lebensführung fremd­bestimmt.

Die nationalsozialistische Propaganda diffa­mierte die Menschen, indem negative Stereo­type über sie verbreitet und gesell­schaft­licher Hass gegen sie geschürt wurden. Prinzipiell sah der Plan die Verfol­gung und Auslöschung dieser Gruppen vor. Dies geschah mit Hilfe einer modernen büro­kratischen Maschinerie, mit gezielter Verhaftung, ge­ballter Depor­tation und Inhaftierung in Ghettos, Arbeits- und Konzentrationslagern, an deren Ende die Er­mor­dung in Vernichtungs­lagern stand.

Aufnahme der zerstörten Synagoge in Fürstenwalde/Spree vom 10. November 1939
Während der Novemberpogrome wurden in Fürsten­walde jüdische Geschäfte geplündert, der Friedhof geschändet und die Synagoge in Brand gesetzt. Das private Foto, aufgenommen aus einem Fenster des gegenüberliegenden Wohn­hauses, zeigt das aus­gebrannte und entweihte Gebäude.

Die Situation der Jüdinnen und Juden in Deutschland änderte sich nach der national­sozi­alis­tischen Machtübernahme im Jahr 1933 schrittweise. Ihr bisher selbst­bestimmtes Leben unterlag von nun an immer mehr der staatlichen Kontrolle. Die sogenannten Juden­gesetze begrenzten die Rechte der jüdischen Mitbürger*innen auf Ausbildung, Familien­gründung, Wohnen und Berufs­ausübung, während die Boykott­propaganda den Hass schürte und einen vorläufigen Höhe­punkt bei den Pogromen um den 9. November 1938 erreichte.

Die Schicksale der jüdischen Mitbür­ger*in­nen aus Fürstenwalde spiegeln genau die Situ­ation im „Dritten Reich“ wider. Einige Familien ent­schlossen sich nach 1933, Deutschland zu ver­lassen. Nur wenigen gelang es, ihren Besitz rechtzeitig zu ver­äußern und der „Arisierung“ und Enteig­nung vorzubeugen. Fluchtziele waren sowohl vermeintlich sichere euro­pä­ische Staaten als auch Neuseeland, Austra­lien, die USA und Brasilien sowie Shanghai – der einzige Ort, der ohne Visum zu erreichen war.

Bescheinigung
1933 entschlossen sich viele Jüdinnen und Juden Deutschland zu verlassen. Darunter der Fürsten­walder Heinz Eisig, der vor seiner Ausreise nach Neuseeland eine landwirtschaftliche Ausbildung im Hachschara-Lager in Neuendorf im Sande absolvierte. Das Oberbezirks­kommando Frankfurt (Oder) bescheinigte 1936 die Ausreise­erlaubnis.

Die Zurückbleibenden wurden durch die Berufsverbote und die November­pogrome 1938 zunächst ihrer Existenzgrundlage beraubt. Noch im gleichen Jahr wurden Jüdinnen und Juden zum Auszug aus ihren selbst­gewählten Häusern und Wohnungen angewiesen und gezwungen, in soge­nannte Judenhäuser – heute als „Ghetto­häuser“ bezeichnet – um­zuziehen. Dabei handelte es sich um Häuser aus ehe­maligem jüdischen Besitz, in denen aus­schließlich jüdische Mieter*innen wohnen durften. Die Ghettoisierung hatte die systema­tische Konzentration und Ab­schottung der Jüdinnen und Juden zum Ziel. Seit 1942 mussten die Gebäude mit einem Judenstern gekennzeichnet werden. In Fürstenwalde galten bei­spiels­weise das Haus der Familie Groß in der Frankfurter Straße 18 und das Haus der Familie Kiwi in der Wriezener­straße 12 als „Ghettohäuser“.

Im Oktober 1941 begann die systematische Deportation der Jüdinnen und Juden nach Osten. Die drohende Gefahr trieb viele der Menschen in den Suizid. Mit der Wannsee­konferenz 1942 wurden der Holocaust und die systematischen Vernichtung von mehr als sechs Millionen Menschen endgültig besiegelt.

Widerstand gegen das nationalsozialistische Re­gime als Verfolgungsgrund

Seit der Machtübernahme im Jahr 1933 strebte die national­sozialistische Regierung danach, die politische Opposition, System­kritiker*innen und Andersdenkende zu unterdrücken und auszuschalten. Durch gezielte Propa­ganda und Verhaftungs­wellen schwächte die Reichs­regierung politische Gegner*innen stetig. Die Mitglie­der der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) und der Kommunis­tischen Partei Deutschlands (KPD) waren Repressalien ausgesetzt, sie wurden verfolgt, in „Schutz­haft“ genommen oder ermordet, wie auch die Fürstenwalder Albert Genz und Richard Soland, an deren Opfer heute Stolpersteine erinnern.

Entlassung
Die Repressalien gegenüber den Mitgliedern opposi­tioneller Parteien beinhalteten auch die Ent­lassung aus dem Dienst oder das Berufsverbot. Am 29. April 1933 wurde Max Siedow, ein Mitglied der verbotenen SPD, aus seiner Stelle im städtischen Rathaus entlassen.

Eine Zäsur für den sozialdemokratischen Widerstand war die Zerschlagung der Freien Gewerk­schaften am 2. Mai 1933 und die Ver­haftung der höheren Funktionäre sowie die anschließende Eingliederung der Organi­sa­tionen in die Deutsche Arbeits­front. Das am 22. Juni 1933 folgende Verbot der SPD be­deu­tete das Ende des demokra­tischen Rechts­systems in Deutschland.

Gleichzeitig mit dem Beginn des Terrors leis­teten Menschen unterschiedlicher sozialer Her­kunft und politischer Ansichten passiven oder aktiven Widerstand gegen das NS-Regime. Als Held*innen des Alltags nahmen sie rassisch und politisch Verfolgte auf und ge­währten ihnen Unterschlupf. Andere, wie der Fürstenwalder Richard Weißensteiner, der ein Mitglied der Wider­standgruppe „Rote Kapelle“ war, beteiligten sich an Aktionen und übten Kritik am Regime. Sie alle setzten ihr Leben aufs Spiel.

Verfolgung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Kranken

Die nationalsozialistische Ideologie wertete Menschen mit Behinderungen oder auch Kranke als minderwertig oder lebensunwert ab. Das deutsche Volk sollte nicht nur „rassisch rein“, sondern auch frei von erb­biologischen Krankheiten werden. Noch 1933, kurz nach der Macht­übernahme, erließ die Regierung das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nach­wuchs­es“, welches die Zwangssterilisation sogenannter Erb­kranker erlaubte. Danach folgten mehrere Mordaktionen an Säuglingen, Kindern und Erwachsenen, euphemis­tisch als Euthanasie – griechisch für „der schöne Tod“ – benannt.

In den Kriegsjahren 1940 und 1941 organisier­ten die Nationalsozialisten eine zentralisier­te Tötungsaktion an psychisch Kranken und Menschen mit Behinderungen. Die Bezeich­nung „Aktion T4“ wurde in der Nach­kriegs­zeit von der Adresse der Bürozentrale in der Tiergarten­straße 4 in Berlin-Mitte abge­leitet. Von dort aus koordinierte man die Aktion und die sechs Tötungs­anstalten mit dem Ziel der „Ver­nichtung lebens­unwerten Lebens“. Am 24. August 1941 wurde die Aktion offiziell be­endet, doch in der Praxis dezentral weiter­ge­führt. Mit­arbei­ter*in­nen der Justiz, der Polizei, der Ver­waltung und nicht zuletzt Pfleger*in­nen und Ärzt*in­nen waren an der Ermordung von insgesamt 200.000 Menschen beteiligt.

Haus Bethanien der Samariteranstalten in Fürstenwalde/Spree
Die 1892 von Pastor Albert Burgdorf gegründeten Samariteranstalten in Ketschen­dorf beherbergten unterschiedliche Pflege- und Erziehungs­ein­rich­tungen. Unter der national­sozialistischen Herr­schaft wurden sie zur Übergangsstation im System der T4‑Aktion.

Als Tötungsanstalten fungierten Häuser in Gomadingen (Schloss Grafeneck, Baden-Württemberg), Brandenburg an der Havel (Altes Zuchthaus, Branden­burg), Alkoven (Schloss Hartheim, Oberösterreich), Pirna-Sonnenstein (Sachsen), Bernburg an der Saale (Sachsen-Anhalt) und Hadamar bei Limburg (Hessen). Unzählige Pflege- und Heilanstalten dienten als sogenannte Zwischenanstalten dazu, den Weg der Opfer in die Gaskammern zu ver­schleiern und die Logistik reibungslos zu organi­sie­ren. Zu diesem System gehörten auch die Samari­ter­anstalten Fürsten­walde/Spree in Ketschendorf, dem heutigen Fürstenwalde-Süd.

Text: Justyna Gralak